Monatsgebühr
45 Minuten 120 Euro
Das Monatshonorar versteht sich als Jahresgebühr, die in monatlichen Raten gezahlt wird. Es ist am Anfang eines jeden Monats zu entrichten. Jeweils eine 45-minütige Unterrichtseinheit wird wöchentlich abgehalten. Die hessischen Schulferien und Feiertage sind unterrichtsfrei. Garantiert werden 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr an 38 möglichen Terminen. Ist die Lehrkraft z.B. erkrankt, kann der Unterricht somit einmal pro Halbjahr ausfallen. Vom Schüler rechtzeitig abgesagter Unterricht (mind. 24 Stunden vorher) kann nach Möglichkeit und max. zweimal im Halbjahr nachgeholt werden. Sinkt die Anzahl der Unterrichtsstunden durch Ausfall aus Gründen, die die Lehrkraft zu vertreten hat, unter 36 Einheiten, werden die Unterrichtsgebühren anteilig zurückerstattet, sofern der Unterricht nicht anderweitig nachgeholt oder vertreten werden kann. Ferienstunden und Zusatzstunden sind nach Vereinbarung möglich und werden separat abgerechnet (1 Unterrichtseinheit = 1/3 Monatsgebühr).
Einzelstundengebühren
1 Unterrichtseinheit 55 €
5 Unterrichtseinheiten 240 €
10 Unterrichtseinheiten 440 €
Für die Einzelstunden gilt: Unterrichtstermine nach Vereinbarung. Das Honorar ist vorab zu entrichten. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Vereinbarte Stunden, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, sind zu bezahlen bzw. verfallen.
Geschenkgutscheine
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Stand: 11. August 2024